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Verfassungsrichter Müller wird zuständig für das NPD-Verfahren

Archivmeldung vom 16.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Tobias Helfrich
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller (58, CDU) übernimmt nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung beim Bundesverfassungsgericht das Gebiet Wahl- und Parteienrecht. Er wird damit im Zweiten Senat als Berichterstatter auch zuständig für das NPD-Verbotsverfahren. Das sieht der neue Geschäftsplan vor, den der Senat am Dienstag beschloss, wie das Gericht der Saarbrücker Zeitung bestätigte. "Ich freue mich, dass die Kollegen mir diese Aufgabe anvertrauen wollen", sagte Peter Müller der Saarbrücker Zeitung. Er erwarte "mehr Arbeit".

Der Bundesrat hatte Müller am 25. November 2011 zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er war zuvor von 1999 bis zu seinem Rücktritt im August 2011 saarländischer Ministerpräsident. Vor seiner politischen Karriere arbeitete er zwischen 1986 und 1990 am Amtsgericht Ottweiler und am Landgericht Saarbrücken. Die Geschäftsumverteilung im Zweiten Senat erfolgte im Zuge des Ausscheidens von Verfassungsrichter Michael Gerhardt. Er erhielt am Dienstag in Berlin seine Entlassungsurkunde. Als Nachfolger wurde Ulrich Maidowski ernannt.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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