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Wehrbeauftragter Königshaus kritisiert Meldegesetz

Archivmeldung vom 27.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hellmut Königshaus
Hellmut Königshaus

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP) sieht im neuen Bundesmeldegesetz, über das der Bundestag in dieser Woche entscheiden soll, einen "Eingriff in die private Selbstbestimmung der Soldaten". Diesen halte er auch rechtlich für fragwürdig. "Deshalb lasse ich durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages prüfen, ob die vorgesehene Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen politische Grundrechte verstößt", sagte Königshaus der Tageszeitung "Die Welt".

Im sogenannten Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens sollte ursprünglich eine Erleichterung für unverheiratete Berufs- und Zeitsoldaten enthalten sein. Diese müssen sich bisher mit ihrem ersten Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden, sobald sie dort länger als sechs Monate stationiert sind - egal, ob sie unter der Woche in der Kaserne leben oder in einer privaten Wohnung. Das gilt auch, wenn sie ihren eigentlichen Lebensmittelpunkt woanders haben und am Wochenende pendeln.

Der Wehrbeauftragte beschreibt ein Beispiel für diesen "melderechtlichen Unsinn": "Ein Soldat der sein Haus in Hamburg hat, sich dort politisch engagieren möchte und auf einmal in Wilhelmshaven oder Munster wählen muss, weil er dort unter der Woche seinen Dienst tut, hat wenig Verständnis dafür, dass er an seinem eigentlichen privaten Lebensmittelpunkt auch noch Zweitwohnungssteuer zahlen muss." "Sollte das Melderecht in der derzeit vorliegenden Form beschlossen werden, wäre es eine vertane Chance, die Attraktivität des Soldatenberufes zu steigern", sagte Königshaus der "Welt" weiter.

Nachdem der Bundesrat im November den vorliegenden Gesetzentwurf kritisiert hatte, legten nun Innenpolitiker aus Union und FDP einen Änderungsantrag vor. Dagegen wehrt sich nun auch der Bundeswehrverband. Die geplanten Gesetzesänderungen seien eine "Rückkehr zur Rechtslage, die nicht den Realitäten der Pendlerarmee Bundeswehr entspricht", sagte der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch. Eine Erleichterung im Melderecht und eine Senkung der individuellen Steuerlast für Soldaten seien mehr als angebracht, gerade in Zeiten der ständigen Versetzungen aufgrund der Neuausrichtungen der Streitkräfte.

Der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel denkt bei den Kürzungen in der Bundeswehr mehr an die Kommunen. "Die Garnisonsstädte sind ohnehin von der Strukturreform belastet", sagt er. "Ich fände es in höchstem Maße problematisch, wenn wir die Kommunen nun mit einem neuen Finanzkahlschlag belasten." Die rechtlichen Einwände lässt Grindel nicht gelten. "Unser Melderecht kennt nicht die Selbstdefinition des Lebensmittelpunktes", sagt er. "Es orientiert sich an objektiven und nachvollziehbaren Kriterien, nicht an subjektiven." Wenn man das ändern wolle, müsse das grundsätzlich geschehen, nicht nur zu Gunsten von Soldaten. Studenten etwa seien in einer ähnlichen Lage.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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