CDU will mehr Möglichkeiten für Ausweisungen
Archivmeldung vom 10.01.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Union will die Regelungen zur Ausweisung von kriminellen Ausländern verschärfen. "Wir können nicht dulden, dass Menschen, die bei uns zu Gast sind und Hilfe in Anspruch nehmen, straffällig werden oder Konflikte auf deutschem Boden austragen", heißt es im Beschlussentwurf eines Sicherheitspapiers für die an diesem Freitag beginnende Vorstandsklausur in Hamburg, über den die "Rheinische Post" berichtet.
"Ein Täter verliert sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere
Straftat begeht, dass er rechtskräftig - auch auf Bewährung - zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt wird", heißt es in dem Papier. "Oder wenn er
zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt
wird, egal ob Freiheitsstrafe oder nicht."
Die
Ausländerkriminalität steige stark an. Wer sein "Gastrecht" missbrauche,
"indem er sich bewusst gegen unsere Rechts- und Werteordnung stellt und
damit für Unfrieden sorgt, darf in unserem Land keine dauerhafte
Bleibeperspektive haben", fordert die Union.
Darüber hinaus
bekräftigt die Union in dem siebenseitigen Papier ihr Vorhaben,
Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit bei schweren Straftaten
abzuerkennen. "Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir
erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss
bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
möglich sein", so die Union. "Das muss insbesondere gelten bei
extremistischen und terroristischen Taten."
Quelle: dts Nachrichtenagentur