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PIRATEN lehnen "Hackback"-Vorschlag der CDU ab

Archivmeldung vom 04.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Die Piratenpartei Baden-Württemberg spricht sich deutlich gegen sogenannte "Hackbacks", wie sie von CDU-Politiker Thorsten Frei vorgeschlagen wurden, aus. Der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete hatte als Reaktion auf den jüngsten Leak von persönlichen Daten von Politikern und Prominenten vorgeschlagen, die rechtlichen Voraussetzungen für ein "Zurückhacken" als Antwort auf Hackerangriffe zu schaffen. [1]

Die PIRATEN lehnen solche Vergeltungs-Hacks ab und fordern stattdessen stärkere Investitionen in die Vermittlung von IT-Sicherheit, sowie eine Abkehr vom Konzept des sogenannten "Staatstrojaners". "Gleiches mit Gleichem zu vergelten, ist nur selten eine gute Idee. In diesem Fall würden die von der CDU geforderten Vergeltungsschläge ausschließlich für zusätzliche Unsicherheit von IT-Systemen führen", kommentiert Michael Knödler, Landesvorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg den Sachverhalt. "Den vorliegenden Fall als Begründung für Hackbacks heranzuziehen ist zudem technisch völlig unsinnig, da die Daten über Dienste wie Twitter oder Pastebin-Anbieter verbreitet wurden und der eigentliche Angriff gar nicht erkannt wurde. Daher muss der Vorschlag Freis als populistischer Schnellschuss gesehen werden."

Ein deutlich größerer Beitrag zur Sicherheit der Systeme könnte die CDU den PIRATEN zufolge durch eine Abkehr vom Konzept des "Staatstrojaners" leisten. Mit diesem sollen Polizeibehörden Schwachstellen in technischen Geräten ausnutzen, um die Kommunikation von Bürgern zu überwachen.

"Bei der Nutzung des Staatstrojaners ist die Polizei auf offene Sicherheitslücken in IT-Systemen angewiesen. Sicherheitslücken werden also geheimgehalten und ausgenutzt, anstatt sie zur Behebung den Entwicklern zu melden. Damit sorgt der Staat selbst für unsichere IT-Systeme", so Knödler weiter.

Auch in Baden-Württemberg darf nach der aktuellen Gesetzeslage ein solcher Trojaner zum Einsatz kommen, um laufende Kommunikation von Verdächtigen zu überwachen. Eine Ausweitung auf die Überwachung gespeicherter Daten ist wohl bereits in Planung. Die Piratenpartei hat dagegen eine Petition gestartet [2], andere Organisationen haben bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt [3].

"Der aktuelle Hack zeigt erneut, wie wichtig sichere IT-Systeme sind. Diese Sicherheit aktiv durch staatliche Trojaner zu gefährden, ist absolut inakzeptabel. Die Landesregierung sollte daraus lernen und die Verschärfung des Polizeigesetzes wieder zurücknehmen."

Viel wichtiger ist es, gerade exponierten Benutzern wie Politikern ein entsprechendes Grundwissen an IT-Sicherheit und Medienkompetenz an die Hand zu geben. Dieses Wissen sollte mittlerweile für jeden Teil der wichtigen Medienkompetenzen bei der Nutzung alltäglicher Dienste wie der Kommunikation per E-Mail und dem Surfen im Internet sein.

[1] http://ots.de/WoJTWW

[2] https://bw-trojaner.de

[3] https://www.cccs.de/2018-12-07-beschwerde-gegen-polg/

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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