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BDI fordert Änderungen am deutschen Steuerrecht

Archivmeldung vom 13.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der BDI fordert Änderungen am deutschen Steuerrecht. "Das Steuerrecht soll helfen, Jobs zu sichern, Familienunternehmen im Lande zu halten, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern", verlangte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Dienstag in Berlin.

So zeige eine neue Studie von BDI und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, dass der Schuldzinsenabzug nach dem neuen Unternehmensteuerrecht international nicht länger haltbar ist. Schnappauf: "Die deutsche Zinsschranke wirkt sogar krisenverschärfernd und gefährdet damit Arbeitsplätze."

Mit der Zinsschranke wird der steuerliche Abzug von Zinsen deutlich begrenzt. Bei den aktuell starken Gewinneinbrüchen der Unternehmen können die laufenden Zinskosten nur noch eingeschränkt abgezogen werden und führen zu höheren Steuerbelastungen in der Krise. Auch weitere krisenverschärfende Regelungen sollten aus dem Steuerrecht herausgenommen werden, etwa die Lohnsummenregelung bei der Erbschaftsteuer.

Um zukunftsfähige Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung zu schaffen, spricht sich der BDI dafür aus, die steuerliche Forschungsförderung auch in Deutschland einzuführen. In den meisten OECD-Länden gibt es eine steuerliche Forschungsförderung. Schnappauf: "Für das Industrieland Deutschland ist es von entscheidender Bedeutung, bei Innovationen und neuen Technologien an der Spitze zu bleiben."

Eine neue OECD-Studie hat gerade ergeben, dass von Korrekturen der Unternehmensteuer deutlich stärkere Wachstumseffekte ausgehen als von Änderungen bei anderen Steuerarten.

Quelle: BDI Bundesverband der Dt. Industrie

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