Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Grüne kritisieren Maas` Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Netz

Grüne kritisieren Maas` Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Netz

Archivmeldung vom 05.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo von Die Grünen
Logo von Die Grünen

Die Grünen haben scharfe Kritik an dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet geübt. "Milliardenschwere Konzerne wie Facebook tanzen uns bereits seit Jahren auf der Nase herum", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek, dem "Handelsblatt". Klare und konsequent sanktionierte Gesetzesregeln für ein besseres Melde- und Löschverfahren seien deshalb lange überfällig.

"Es ist völlig unverständlich, warum Minister Maas jetzt beim Thema Bußgelder einknickt." Denn: Verleumdung, Hetze, Hass und andere strafbare Inhalte in den sogenannten sozialen Netzwerken hätten "drastische Ausmaße" angenommen. "Entschlossenes Handeln ist gefragt."

Hintergrund ist, dass die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichtet werden sollen, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren, da sonst hohe Bußgelder drohen. Doch diese Strafen, die im Extremfall bis zu 50 Millionen Euro betragen können, gelten, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht bei einmaligen Verstößen gegen die Löschpflichten.

Maas reagierte mit der Änderung auf Vorbehalte von Konzernen, Branchenverbänden und Bürgerrechtlern, die davor gewarnt hatten, dass Plattformen aus Angst vor möglichen Bußgeldern zu viele Inhalte löschen und damit die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden könnten. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach von einem "eilig zusammen gezimmerten und viel zu einseitigen" Gesetzentwurf.

Daran könnten auch die "kosmetischen Änderungen" nichts ändern. "Denn für die Unternehmen schmerzliche Bußgelder würden ohnehin erst bei regelmäßigen und systematischen Verstößen fällig", sagte von Notz der Zeitung. Er zog zudem die Notwendigkeit Gesetzes generell in Zweifel. "Unser Rechtsstaat hält einen ausreichenden Instrumentenkasten bereit, den wir aber in den digitalen Kontext effektiv übersetzen müssen", sagte von Notz.

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat daher einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht. Konkret gehe es darum, milliardenschwere Großanbieter in die Pflicht zu nehmen, "damit strittige Fälle leicht gemeldet, dann sorgfältig geprüft und entweder umgehend gelöscht oder aber wieder hochgestellt werden", erläuterte von Notz.

Daher müssten auch beide Seiten informiert werden und die Möglichkeit zum Widerspruch haben. Für komplexere Fälle hingegen müssten weiterhin Gerichte und nicht Private die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten treffen. Hier bleibe der Maas-Entwurf "viel zu einseitig".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mythos in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige