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Arbeitsministerium will Gründung von Betriebsräten erleichtern

Archivmeldung vom 22.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Das Bundesarbeitsministerium will die Gründung von Betriebsräten erleichtern und auch das Thema Homeoffice kommt dabei wieder auf die Agenda.

Es sei "ein wichtiges arbeits- und familienpolitisches Anliegen", dass Arbeitnehmer "ortsflexibel arbeiten können und dies auch in den Betrieben gefördert wird", heißt es im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für das Betriebsrätestärkungsgesetz, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten und der sich in der Ressortabstimmung befindet.

"Mobile Arbeit wird optimal eingesetzt, wenn ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen auf betrieblicher Ebene besteht, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen", heißt es in dem Entwurf weiter. Ein solcher Rechtsrahmen sei derzeit nicht gewährleistet. "Die Bundesregierung beabsichtigt daher, den Betriebsräten Rechte bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit einzuräumen." Konkret solle dabei in Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit - unter die auch das Arbeiten im Homeoffice fällt - eingeführt werden. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Gründung und Wahl von Betriebsräten vereinfacht werden. Dafür werden nach den Plänen aus dem Arbeitsministerium die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlags gesenkt.

So müssten in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten künftig keine Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben bis zu 100 Beschäftigten sollen künftig nur noch zwei unterstützende Unterschriften nötig sein. Bei größeren Betrieben müssen weiter fünf Prozent der Wahlberechtigten ihre Unterstützung dokumentieren. Es bleibt bei der Regel, dass 50 Unterschriften immer reichen. Die betriebliche Mitbestimmung sehe sich Herausforderungen ausgesetzt, nicht zuletzt der Tatsache, dass die Zahl der Betriebsratsgremien gering sei, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Laut dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 2019 verfügten, so führt das Arbeitsministerium weiter aus, noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und zehn Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland über einen Betriebsrat. Demnach werden 41 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten.

Die Ursachen für abnehmende Vertretung durch Betriebsräte seien vielfältig. So sei es durchaus denkbar, dass Arbeitnehmer besonders in kleinen Betrieben bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichteten. "Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern", heißt es in dem Entwurf aus dem Arbeitsministerium. In kleineren Betrieben könnten daneben die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen, wird weiter ausgeführt. Erleichtern will das Arbeitsministerium auch die praktische Arbeit der Betriebsräte. So soll es künftig dauerhaft erlaubt sein, dass Sitzungen des Betriebsrats mittels Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt und dabei auch wirksam Beschlüsse gefasst werden können. Weitere Felder, auf denen das Arbeitsministerium mit dem Gesetz die Betriebsräte stärken möchte, sind die Themen Weiterbildung und auch der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in den Betrieben. Das Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung soll gestärkt werden, indem sie sich im Konfliktfall mit dem Arbeitgeber an eine Einigungsstelle wenden können. Damit die Betriebsräte in der Diskussion über den Einsatz von KI in den Betrieben gerecht werden können, sollen sie externe IT-Sachverständige hinzuziehen dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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