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AfD-Wahlkampfspenden: Stegner sieht Verfassungsschutz am Zug

Archivmeldung vom 23.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ralf Stegner  (2018)
Ralf Stegner (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz für die AfD hat sich der SPD-Bundesvize Ralf Stegner dafür ausgesprochen, notfalls auch den Verfassungsschutz einzuschalten. "Die AfD rutscht immer tiefer in den Spendensumpf", sagte Stegner dem "Handelsblatt".

"Die engen Kontakte der AfD zur Internationalen Rechten gebieten es, dass jedem Verdacht der Wahlbeeinflussung aus dem Ausland nachgegangen wird", so der SPD-Bundesvize weiter. Die Demokratie und die Grundwerte in Deutschland müssten gegen die Feinde der Demokratie geschützt werden. "Das ist auch Aufgabe unseres Verfassungsschutzes", so Stegner.

Hintergrund ist, dass die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt hat. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmungen hätten "Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt", hatte Staatsanwalt Andreas Mathy am Donnerstag erklärt. Der Göttinger Parteienrechtler Hans Michael Heinig sieht schwerwiegende Konsequenzen für die AfD, sollte die Herkunft von Spenden verschleiert worden sein. "Die AfD wäre dann nach Paragraf 31c Parteiengesetz zu sanktionieren", sagte Heinig dem "Handelsblatt". Ihr Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung würde dann geschmälert, erläuterte er. "Parteifunktionären, die vorsätzlich an der Verschleierung der Herkunft von Spenden beteiligt waren, droht zudem eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren", so der Parteienrechtler weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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