AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg: Sicherheitskonzept des Landtags greift zu kurz
Archivmeldung vom 25.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Sicherheit und die Integrität im Landtag sind für die Fraktion der AfD ein besonderes Anliegen. Erfreulicherweise ist das Präsidium dem Vorschlag der AfD-Fraktion vom 3. Juli 2018 zur Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gefolgt, für das die Alternative für Deutschland einen ausführlichen Vorschlag einer Hausordnung sowie Vorschläge für die Novellierung von Fraktions- und Abgeordnetengesetz unterbreitet hatte.
Kern des eingereichten Sicherheitskonzeptes der AfD-Fraktion ist die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bedauerlicherweise haben sich die Vertreter der Parteien Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP der vollständigen Umsetzung des Vorschlags der AfD verweigert. Die fehlenden Punkte wären aber notwendig, um das gemeinsame Anliegen der Stärkung der Sicherheit im Haus auf einer rechtssicheren Regelungsbasis umsetzen zu können.
AfD fordert Einbeziehung aller beruflich im Landtag tätigen Personen in die Überprüfung
Die AfD fordert im Interesse der Sicherheit und Integrität des Landtages die Einbeziehung aller beruflich im Landtag tätigen Personen in die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese Forderung wird jetzt allerdings nicht umgesetzt. Überprüft werden nur die Beschäftigten der Abgeordneten, der Landtagsverwaltung und der Fraktionen. Zudem sollte im Interesse einer einheitlichen, transparenten und willkürfreien Praxis bei der Entscheidung über die Zuverlässigkeit der Umfang und der Prüfungsmaßstab definiert sein. Auch dazu hat die AfD konkrete Vorschläge unterbreitet, die aber ebenfalls nicht umgesetzt wurden. Die Altparteien sperren sich insbesondere gegen die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister, die alle strafrechtliche Vorbelastungen aufzeigt. Die jetzt verabschiedete Hausordnung bleibt damit ein Stückwerk mit Regelungslücken.
Bedenken vor möglichem Machtmissbrauch
Ferner hat sich die AfD klar dagegen ausgesprochen, dass die Feststellung der Zuverlässigkeit allein durch die Landtagspräsidentin verantwortet wird. Ein bloßes Inkenntnissetzen der Präsidiumsmitglieder, wie es momentan vorgesehen ist, indem nur das Benehmen mit dem Präsidium vorgesehen wird anstatt das Einvernehmen vorauszusetzen, öffnet Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen. In Verbindung mit den fehlenden Regelungen zu Umfang und Maßstab der Prüfung sieht die AfD die Sorge eines Machtmißbrauchs begründet. Eine Ausweitung der Regelung mit Befassung aller Parlamentsteile hätte dem demokratischen Charakter des Landtages eher entsprochen. Letztlich haben sich die Altparteien auch gegen eine regelmäßige Wiederholung der Prüfung gewehrt, was die AfD aufgrund der sich verändernden Sicherheits- und Bedrohungslage nicht für ausreichend erachtet.
Quelle: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg (ots)