Senatsinnenverwaltung legt Einspruch gegen AGH-Wahl ein
Archivmeldung vom 19.11.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Berliner Senatsinnenverwaltung wird nach Informationen vom Inforadio vom rbb Einspruch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl beim Berliner Verfassungsgerichtshof einlegen.
Ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) bestätigte, dass dieser Schritt am Montag erfolgen soll. Anfang Oktober hatte Geisel in der rbb-Abendschau gesagt, man werde das amtliche Endergebnis abwarten und danach entscheiden, ob Einspruch erhoben oder geklagt werde.
Die Landeswahlleitung hatte schon Mitte Oktober Einspruch eingelegt. Hintergrund sind zahlreiche Pannen, wie fehlende oder falsche Stimmzettel und die zeitweise Schließung von Wahllokalen. In zwei von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Möglich ist, dass in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf die Wahl wiederholt werden muss.
Quelle: Inforadio (ots)