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Klimaschutz: Umwelthilfe stellt Vollstreckungsantrag gegen Bund

Freigeschaltet am 30.01.2025 um 06:42 durch Sanjo Babić
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Deutsche Umwelthilfe will vor Gericht erzwingen, dass die Bundesregierung ein Urteil zum Klimaschutz aus dem vergangenen Jahr umsetzt. Das geht aus einem Vollstreckungsantrag des Umweltverbandes hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert.

Demnach soll dem deutschen Staat ein Zwangsgeld von 10.000 Euro drohen, wenn er nicht bis September ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg umsetzt. Das Gericht hatte im Mai 2024 zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung geurteilt (11 A 31/22), konkret geht es um die Vorgaben und Maßnahmen des Bundes rund um Änderungen bei Land- und Forstnutzung.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, sogenannte "Senken" wachsen zu lassen, die der Atmosphäre Treibhausgase entziehen. Doch im deutschen Klimaschutzprogramm, so befanden die Richter, fehlten entsprechende Maßnahmen. Deshalb entspreche es "nicht den gesetzlichen Vorgaben".

Das Urteil hatte im September Rechtskraft erlangt, nachdem das Bundesumweltministerium auf eine Revision verzichtet hatte. Man habe nach sorgfältiger Prüfung "keine Ansatzpunkte gefunden, die Anlass zur Einlegung einer Revision gegeben hätten", erklärte ein Sprecher.

Nach Auffassung der Umwelthilfe müsste die Bundesregierung spätestens im September 2025 reagiert haben. Andernfalls, so verlangt sie, müsse das Zwangsgeld fällig werden. "Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat", sagte DUH-Chef Sascha Müller-Kraenner.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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