Klimaschutz: Umwelthilfe stellt Vollstreckungsantrag gegen Bund
Die Deutsche Umwelthilfe will vor Gericht erzwingen, dass die Bundesregierung ein Urteil zum Klimaschutz aus dem vergangenen Jahr umsetzt. Das geht aus einem Vollstreckungsantrag des Umweltverbandes hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert.
Demnach soll dem deutschen Staat ein Zwangsgeld von 10.000 Euro drohen,
wenn er nicht bis September ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg umsetzt. Das Gericht hatte im Mai 2024 zum
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung geurteilt (11 A 31/22), konkret
geht es um die Vorgaben und Maßnahmen des Bundes rund um Änderungen bei
Land- und Forstnutzung.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die
Bundesregierung dazu, sogenannte "Senken" wachsen zu lassen, die der
Atmosphäre Treibhausgase entziehen. Doch im deutschen
Klimaschutzprogramm, so befanden die Richter, fehlten entsprechende
Maßnahmen. Deshalb entspreche es "nicht den gesetzlichen Vorgaben".
Das
Urteil hatte im September Rechtskraft erlangt, nachdem das
Bundesumweltministerium auf eine Revision verzichtet hatte. Man habe
nach sorgfältiger Prüfung "keine Ansatzpunkte gefunden, die Anlass zur
Einlegung einer Revision gegeben hätten", erklärte ein Sprecher.
Nach
Auffassung der Umwelthilfe müsste die Bundesregierung spätestens im
September 2025 reagiert haben. Andernfalls, so verlangt sie, müsse das
Zwangsgeld fällig werden. "Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat",
sagte DUH-Chef Sascha Müller-Kraenner.
Quelle: dts Nachrichtenagentur