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Union: Energiepreispauschale unsozial

Archivmeldung vom 11.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie, Langzeitarbeitslos, Armut (Symbolbild)
Bürokratie, Langzeitarbeitslos, Armut (Symbolbild)

Bild: Harry Hautumm / pixelio.de

Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss die Energiepreispauschale beschlossen. Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen bleiben außen vor. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann, und der Berichterstatter Olav Gutting folgendes.

Antje Tillmann: "Das Gesetz ist sozial unausgewogen. Elterngeldbezieher, Rentnerinnen und Rentner, auch mit niedrigen Renten, sowie Studentinnen und Studenten bleiben beim Bezug der Energiepreispauschale von 300 EUR außen vor. Dabei werden diese von steigenden Energiepreisen genauso hart getroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wer gut beraten ist, findet trotzdem einen Weg, die Energiepreispauschale zu bekommen. Der schlecht Beratene fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein."

Olav Gutting: "Wir werden dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nicht zustimmen, allein schon aufgrund des immensen Bürokratieaufwands und der nicht zielgenauen Entlastung. Stattdessen bringen wir einen eigenen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Koalition u.a. auffordern, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie jungen Eltern und anderen Beziehern von Lohnersatzleistungen, zügig auszuzahlen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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