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Piratenpartei Niedersachsen fordert wirklich Corona berücksichtigende Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 06.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Plakat der Piratenpartei  (Symbolbild)
Plakat der Piratenpartei (Symbolbild)

Foto: MichaelSchoenitzer
Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wie heute berichtet wurde, überlegen die Regierungsparteien im Bundestag, das Wahlrecht für die Zeit von Corona zu überarbeiten. [1] Wenn schon eine Wahlrechtsreform, die Corona berücksichtigt, dann aber richtig. Wichtig wäre erst einmal dafür zu sorgen, dass aufgestellte Kandidaten überhaupt eine Chance haben, gewählt zu werden.

In Zeiten der Absage von jeglicher Art von Großveranstaltungen ist es für nicht in Bundes- oder Landtagen vertretene Parteien nahezu unmöglich, die wie hier in Niedersachsen notwendigen 2.000 so genannten Unterstützerunterschriften zu sammeln. [2] Eine deutliche Absenkung dieser Zahlen, das Ermöglichen der Sammlung per Internet, wie bei Online-Petitionen oder gleich die Zulassung aller Parteien, die bei der letzten Bundestagswahl wählbar waren, wäre gerade im Sinne des Seuchenschutzes.", fordert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. "Denn offenbar geht man ja davon aus, dass der Ist-Zustand der Kontaktbeschränkungen noch lange anhält. Sonst würde man ja nicht auch die Idee verfolgen, ausschließlich Briefwahlen durchzuführen. Aber wahrscheinlich ist es gar nicht das Ziel der im Bundestag vertretenen Parteien, unliebsame Konkurrenz auf dem Wahlzettel zu haben. Allerdings würde alles, was zur Verhinderung einer Teilnahme führt, mit Sicherheit zu einem Thema beim Bundesverfassungsgericht werden. Man darf also gespannt sein.

Überlegt wird unter anderem, Aufstellungsversammlungen nicht als Präsenzveranstaltungen durchführen zu müssen. "Dass es möglich sein muss, im digitalen Zeitalter, unabhängig von verfassungsrechtlich untersagten Wahlcomputern, [3] mittels anderer Techniken die Kandidatenaufstellung zu gestatten, ist sowieso längst überfällig. Da Bedenken zu äußern und stattdessen den Vorschlag zu machen, die Zahl von Delegierten zu verringern, ist nicht nur ein Anschlag auf die innerparteiliche Demokratie. Es bedenkt auch nicht, dass es Parteien wie uns PIRATEN gibt, die überhaupt kein Delegiertensystem kennen. Stets sind alle Mitglieder eingeladen, an der Aufstellung teilzunehmen. Doch so etwas wie Basisentscheidung kennt die etablierte Parteienlandschaft ja gar nicht", erklärt Ullrich Slusarczyk, 2. Stellv. Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. "Allerdings muss die Entscheidung schnell fallen. Ab dem 25. Juni 2020 dürfen Landeslisten zur Bundestagswahl aufgestellt werden. Wenigstens vier Wochen zuvor sollten die gesetzlichen Grundlagen gelegt sein, damit Einladungsfristen gehalten werden können. Da muss Klarheit bestehen, denn schließlich muss gleiches Recht für alle gelten."

[1] http://ots.de/bIatyn

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__27.html

[3] http://ots.de/OljQks

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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