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Gutachten: Waldschutz bei Mercosur-Handelsabkommen reicht nicht

Archivmeldung vom 30.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papier, Akte (Symbolbild)
Papier, Akte (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Das EU-Mercosur-Handelsabkommen steht offenbar vor neuen Schwierigkeiten. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Zusatzvereinbarung zu dem Handelsvertrag, mit der der Schutz des Amazonas-Regenwalds in Brasilien gewährleistet werden soll, reicht einem Rechtsgutachten zufolge nicht aus.

Erstellt hat das Gutachten der Staatsrechtler Till Holterhus von der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion. In dem 28-seitigen Dokument, über welches das "Handelsblatt" berichtet, heißt es: Eine Zusatzerklärung allein, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, wäre für den Waldschutz "irrelevant", sie bewirke "keine substanzielle Verbesserung".

Die Ampel-Regierungskoalition hatte im vergangenen Jahr beschlossen, das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay zu unterstützen - allerdings gefordert, dass ein "effektiver" Schutz des Regenwalds daran gekoppelt wird. Die EU-Kommission hatte daraufhin die Zusatzvereinbarung vorgeschlagen. Neben Jurist Holterhus geht diese auch dem Bundeswirtschaftsministerium nicht weit genug. Die Verbindlichkeit sei nicht ausreichend, schreibt das "Handelsblatt" unter Berufung auf Kreise ranghoher Regierungsbeamter. Die Grünen-Fraktion sieht das ähnlich, der zuständige Berichterstatter Maik Außendorf sagte der Zeitung: "Ohne effektiven Waldschutz kein Abkommen." Im Holterhus-Gutachten werden Alternativen vorgeschlagen: Anstatt einer Zusatzvereinbarung könnten EU und Mercosur-Staaten vereinbaren, den Waldschutz direkt in den "Streitbeilegungsmechanismus" des Abkommens einzufügen.

Bei einem Verstoß könnte Brüssel vor ein internationales Schiedsgericht ziehen, den Mercosur-Staaten könnten dann Handelserleichterungen aberkannt werden. Oder ein Anreizsystem könnte vereinbart werden, wobei die Waldschutz-Ziele überprüft und bei Erfüllung alle drei Jahre neue Handelserleichterungen freigeschaltet würden. In Kreisen der EU-Kommission sieht man die Ablehnung Deutschlands gegenüber der vorgeschlagenen Zusatzvereinbarung kritisch. Man könne sich keinen "Werteimperialismus" mehr leisten, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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