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Richterbund kritisiert geplanten Führerscheinentzug an Stelle von Haftstrafe

Archivmeldung vom 22.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Fahrerlaubnisklasse(n)
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite 1. Nachname 2. Vorname 3. Geburtsdatum und -ort 4a. Ausstellungsdatum 4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt) 4c. ausstellende Behörde 5. Führerscheinnummer 7. Unterschrift des Inhabers 9. Fahrerlaubnisklasse(n)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hält nichts von der Absicht von Union und SPD, den Führerschein künftig auch als Alternative zur Freiheitsstrafe einzuziehen sowie auch bei Straftaten wie Diebstahl, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, hat der Richterbund verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Strafe nicht gegen jeden verhängt werden könne und deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.

Wer das Pech habe, keinen Führerschein zu besitzen und ihn also auch nicht abgeben könne, müsste stattdessen eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinnehmen, heißt es laut DRB. Ein weiteres Problem würde sich bei der Vollstreckung der Strafe ergeben, schreibt die Zeitung. Bei Führerscheinentzug sei keine Überwachung möglich, ob der Verurteilte dann nicht trotzdem fährt. Außerdem würde er mit Fahren ohne Fahrerlaubnis eine neue Straftat begehen, was eine Strafbarkeitsspirale ermögliche. Bei dem Vorhaben bestehe laut Richterbund eher der Verdacht, dass in Zeiten knapper Kassen durch Fahrverbote an der kostenintensiven Überwachung einer Strafvollstreckung gespart werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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