Datenschutz: Schäubles Gesetzesentwurf in der Kritik
Archivmeldung vom 20.03.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakBeatrix Philipp, Abgeordnete der CDU, äußert Kritik an dem Entwurf des Datenschutzgesetzes von Wolfgang Schäuble.
Am 19. März 2009 ist im Bundestag erstmals die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit
beraten worden. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk will die
Große Koalition den illegalen Datenhandel bekämpfen. Als schärfste
Kritikerin erwies sich Beatrix Philipp (CDU), die erklärte, die
Schäuble-Vorlage "schieße über das eigentliche Ziel des Datenschutzes hinaus". Die Auswirkungen würden
die deutsche Wirtschaft treffen, was in dieser Zeit fatal sei.
Streitfall sind das Listenprivileg und die Opt-in-Regelung. Das
Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang, ohne Einwilligung der
Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten für die
Werbung zuzugreifen und diese weiterzugeben. Dem soll der Betroffene in
Zukunft schriftlich zuvor ausdrücklich zustimmen ("Opt-in").
Philipp erklärte, der jetzige Entwurf würde eine Flut flächendeckender
Werbung erzeugen, da diese nicht mehr gefiltert werden könne.
Drückerkolonnen würden die Menschen vermehrt, unerwünschte
Telefonwerbung würde wieder zunehmen.
"Der Druck der Wirtschaftsverbände und zahlreicher Lobbyisten zeigt offenbar Wirkung",
hatte der Datenschutzexperte der Linken, Jan Korte, zuvor festgestellt.
Die Streichung des Listenprivilegs sei gar keine. Denn zum einen soll
den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt
werden. Zum anderen gelte die nun im Gesetzentwurf verankerte
Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit
eigenen Kundendaten. Doch auch diese Zugeständnisse gingen den
Unternehmen noch zu weit.
Nächste Station für das Bundesdatenschutzgesetz ist die öffentliche Anhörung des Innenausschusses am Montag, dem 23. März 2009.