Rechnungshof rügt Gesundheitsministerium für Coronatests
Archivmeldung vom 11.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Rechnungshof wirft in einem internen Gutachten dem Bundesgesundheitsministerium einen schlampigen Umgang mit Steuergeldern bei den Coronatests während der Pandemie vor. In dem Dokument, aus dem das "Handelsblatt" zitiert, berichtet die Behörde von "strukturellen verfahrenstechnischen Mängeln".
Die
kostenlosen Bürgertests verursachten Milliardenkosten, gleichzeitig
fehle es an "Kontrollmöglichkeiten des Bundes". Zudem fehle eine
"eindeutige Rechtsgrundlage" für die Ausgaben, die nach dem
Sozialgesetzbuch eigentlich nur auf das Jahr 2021 beschränkt seien. Der
Rechnungshof verweist auf Zahlen des Bundesamts für Soziale Sicherung,
laut denen der Staat in der Zeit von Juli 2021 bis Februar 2022 bereits
9,2 Milliarden Euro für Tests ausgab, davon 3,4 Milliarden Euro für die
Bürgertests. Die Testzentren rechnen ihre Kosten für Bürgertests auf
Basis von Pauschalen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab.
Dafür
erhalten die KVen wiederum einen Ausgleich für ihren
Verwaltungsaufwand. "Das Bundesgesundheitsministerium war weder über den
tatsächlichen Aufwand der KVen noch über die Ergebnisse der
Abrechnungsprüfungen informiert", kritisiert der Rechnungshof. Das Haus
von Minister Karl Lauterbach (SPD) müsse deswegen "in regelmäßigen
Abständen über die Ergebnisse der Abrechnungsprüfungen und dabei
festgestellte Auffälligkeiten informiert werden". Empfohlen werde eine
"Berichtspflicht" der KVen an das Ministerium.
Lauterbachs Haus
stellte offenbar bereits in Aussicht, ein besseres Verfahren mit den
KVen auszuarbeiten. Der Rechnungshof verweist zudem auf die zahlreichen
Missbräuche von Testzentren durch "unzutreffende Zahlen" über Tests, die
dadurch möglicherweise falsch abgerechnet wurden. Das
Gesundheitsministerium reagierte darauf im Juli 2021 mit einer
niedrigeren Pauschale, die auf acht Euro abgesenkt wurde. Der
Rechnungshof allerdings kritisiert: "Eine schlüssige Kalkulation der
Pauschale konnte das Bundesgesundheitsministerium nicht nachweisen."
Auch
für die Höhe der zeitgleich eingeführten Sachkostenpauschale und deren
für den Zeitraum von Anfang Dezember 2021 bis Ende Januar 2022
vorgenommenen Erhöhung existierten "keine nachvollziehbaren
Begründungen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur