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GdP fürchtet Aufweichen der Rechtslage für Bundeswehreinsatz im Innern

Archivmeldung vom 30.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fürchtet ein Aufweichen der Rechtslage für einen möglichen Einsatz der Bundeswehr im Innern in Deutschland. "Den Einsatz von Soldaten für polizeiliche Vollzugsmaßnahmen lehnen wir kategorisch ab", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Dienstagnachmittag in Berlin.

Die seit Wochen anhaltende Debatte kaschiere die Versäumnisse vieler Innenminister, die Polizeistärke den Bedrohungslagen und der Kriminalitätsentwicklung anzupassen. "Die Bundeswehr einzusetzen, beispielsweise bei Flutkatastrophen, ist verfassungsrechtlich abgesichert und mehrmals praktiziert worden.

Darüber hinaus gibt es keinen Anlass, Soldaten zu Hilfspolizisten zu ernennen", betonte der GdP-Chef und fügte hinzu: "Terroristen sind Mörder und keine Krieger. Daher ist das Vorgehen gegen terroristische Kämpfer hierzulande eine rein polizeiliche Aufgabe, für die die Kolleginnen und Kollegen ausgebildet worden sind."

Malchow appellierte an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, den saarländischen Ressortchef Klaus Bouillon, seine Länderkollegen auf eine schnelle Personalaufstockung der Polizei einzuschwören. Angesichts polizeilicher Sicherheitslücken müsse eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Personalstärken, der Bewerberlage, der Zahl anstehender Pensionierungen sowie des bundesweiten Krankenstandes erfolgen. "Polizei muss wieder sichtbarer in den Städten und Stadtteilen werden, um jederzeit für alle Fragen der Sicherheit ansprechbar zu sein", so der GdP-Vorsitzende.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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