Bayerischer Verfassungsschutz beobachtet Jugendorganisation und "Flügel" der AfD - Baden-Württemberg prüft bereits
Archivmeldung vom 22.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer bayerische Verfassungsschutz erhöht den Druck auf die AfD. Die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative Bayern" und die im Landesverband der AfD tätige Gruppierung "Der Flügel" würden jetzt als "Beobachtungsobjekte" bearbeitet, teilte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) am Dienstag dem Tagesspiegel mit.
Dem Landesamt für Verfassungsschutz stehen somit nachrichtendienstliche Mittel wie der Einsatz von V-Leuten und Observation zur Verfügung. Grundlage für die neue Einstufung seien die Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), hieß es. Das Bundesamt hatte vergangene Woche die Junge Alternative und den "Flügel" zu "Verdachtsfällen" erklärt. Damit ist eine Beobachtung auch mit V-Leuten und anderen nachrichtdienstlichen Mitteln möglich. In Bayern gibt es die Kategorie Verdachtsfall nicht, deshalb ist sofort von "Beobachtungsobjekten" die Rede.
Das LfV wird zudem die Prüfung offen zugänglicher Quellen im Hinblick auf eine extremistische Ausrichtung des bayerischen Landesverbandes der AfD intensivieren. Bislang beobachtet der bayerische Verfassungsschutz eine "untere zweistellige Zahl von Einzelpersonen" innerhalb der AfD. Das Bundesamt hatte vergangene Woche die Gesamtpartei als Prüffall eingestuft. Eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist bei einem Prüffall nicht erlaubt.
Der baden-württembergische Verfassungsschutz teilte jetzt dem Tagesspiegel mit, der Landesverband der AfD sei bereits seit September 2018 ein "Prüffall". Das sei bislang nicht bekannt gegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesamtes. Bislang wusste die Öffentlichkeit nur, dass der Thüringer Verfassungsschutz seit September 2018 den dortigen Landesverband der AfD als Prüffall führt.
Die Chefs der Landesbehörden für Verfassungsschutz treffen sich diesen Mittwoch in Köln mit dem Präsidenten des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, um das weitere Vorgehen in den Fällen AfD, Junge Alternative und "Flügel" abzustimmen.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)