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Bernhardt/Tillmann: Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater auf dem Weg

Archivmeldung vom 19.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts eines 8. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Antje Tillmann MdB:

Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Syndikussteuerberaters. Damit wird eine langjährige Forderung des Berufsstandes erfüllt. Neben einer selbständigen Tätigkeit dürfen Steuerberater künftig auch in einem Unternehmen tätig sein. Auch von besonderer Bedeutung sind etwa die Zulassung von Kooperationen der Steuerberater mit allen anderen freien Berufen oder die Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge.

Ebenso begrüßt die Union, dass nunmehr eine Einigung bei der lange diskutierten Frage einer möglichen Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zur Einrichtung der Buchführung und Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung erzielt worden ist. Die vielen Diskussionen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es gerechtfertigt ist, dass dieser äußerst komplexe Bereich des Steuerrechts den Steuerberatern vorbehalten bleibt. Gerade auch vor dem Hintergrund eines Umsatzsteuerausfalls von mehreren Mrd. Euro jährlich ist es richtig, hier von einer Befugniserweiterung abzusehen.

Wir werden zügig in die parlamentarischen Beratungen eintreten und das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abschließen; der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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