Bernhardt/Tillmann: Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater auf dem Weg
Archivmeldung vom 19.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts eines 8. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Antje Tillmann MdB:
Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf
erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung
des Berufsrechts der Steuerberater.
Besonders hervorzuheben ist die Einführung des
Syndikussteuerberaters. Damit wird eine langjährige Forderung des
Berufsstandes erfüllt. Neben einer selbständigen Tätigkeit dürfen
Steuerberater künftig auch in einem Unternehmen tätig sein. Auch von
besonderer Bedeutung sind etwa die Zulassung von Kooperationen der
Steuerberater mit allen anderen freien Berufen oder die Anpassung der
Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neuen
Bachelor- und Masterstudiengänge.
Ebenso begrüßt die Union, dass nunmehr eine Einigung bei der lange
diskutierten Frage einer möglichen Befugniserweiterung für geprüfte
Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zur Einrichtung der Buchführung
und Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung erzielt worden ist. Die
vielen Diskussionen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es
gerechtfertigt ist, dass dieser äußerst komplexe Bereich des
Steuerrechts den Steuerberatern vorbehalten bleibt. Gerade auch vor
dem Hintergrund eines Umsatzsteuerausfalls von mehreren Mrd. Euro
jährlich ist es richtig, hier von einer Befugniserweiterung
abzusehen.
Wir werden zügig in die parlamentarischen Beratungen eintreten und das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abschließen; der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion