Gerichte kassieren fast ein Drittel der überprüften Asylbescheide: 2 Jahre durchschnittliche Entscheidungszeit
Archivmeldung vom 13.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićFast ein Drittel aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. So endeten 2020 rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge. Das heißt, sie bekamen einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Unrecht verwehrt worden war.
Diese Zahlen gehen aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Asylstatistik hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt. Von 68.061 überprüften Bamf-Bescheiden erklärten die Gerichte im vergangenen Jahr 21.224 für rechtswidrig.
Die Quote der Bamf-Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, ist somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren wieder gestiegen. 2017 lag sie noch bei 40,8 Prozent, sank dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent. Gegen fast drei Viertel (73 Prozent) aller ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird geklagt. Besonders hoch ist die Erfolgsquote bei Afghanen.
Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, die die Anfrage gestellt hatte, kritisierte die Fehlerquote des Bamf als "viel zu hoch" und sagte zu den Zahlen: "Das ist inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das Bamf seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern muss." Bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlich hoher Fehlerquote solle das Bamf alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls abändern, so die Abgeordnete - auch zur Entlastung der Gerichte.
Die vielen Gerichtsverfahren führen dazu, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Gerichten weiter ansteigt. Sie lag 2020 bei 24,3 Monaten, deutlich länger als in den Vorjahren 2019 mit 17,6 Monaten und 2018 mit 12,5 Monaten. Der Verfahrensberg bei den Gerichten baut sich dagegen ab: 191.110 Asylklagen waren Ende 2020 noch anhängig.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)