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BVgerG gibt Eilantrag zur parlamentarischen EFSF-Kontrolle statt

Archivmeldung vom 28.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Eilantrag zur parlamentarischen EFSF-Kontrolle stattgegeben. Demnach hegen die Richter Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums, das den Euro-Rettungsschirm kontrollieren soll. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz hatte gegen das Gremium geklagt, da er durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah.

Parallel zur Aufstockung des EFSF hatte der Bundestag Ende September auch seine Mitspracherechte bei Entscheidungen des Rettungsschirms neu geregelt. Künftig müssen alle EFSF-Maßnahmen, bei denen deutsche Steuergelder eingesetzt werden, vorab vom Bundestag genehmigt werden. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollte ein neunköpfiges Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses entscheiden, welches am Mittwoch gewählt wurde. Mit der heutigen Entscheidung darf das Gremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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