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Seehofer ordnet Einreiseverbot für Saisonarbeiter und Erntehelfer an

Archivmeldung vom 25.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer (2015), Archivbild
Horst Seehofer (2015), Archivbild

Foto: Harald Bischoff
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus nach Abstimmung im Bundeskabinett ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer angeordnet.

Dieses Einreiseverbot im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen gelte ab dem heutigen Mittwoch um 17:00 Uhr, teilte das Innenministerium am Mittwochnachmittag mit. Die Regelung gelte für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden, unter anderem Bulgarien und Rumänien, und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden. Diese zusätzlichen Einreisebeschränkungen seien erforderlich, "um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren", hieß es weiter. Die Regelung gelte "bis auf Weiteres".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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