Bericht: Schäuble beschränkt Zugang zum Firmen-Transparenzregister
Archivmeldung vom 01.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttDas von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante elektronische Transparenzregister mit Angaben über die Eigentümer aller deutschen Unternehmen und Stiftungen soll nun wohl doch nicht für Jedermann im Internet einsehbar sein. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll es jetzt nur noch einen "gestaffelten Zugang" von wenigen Berechtigten zu diesen sensiblen Firmendaten geben.
In einem ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht hatte Schäuble dagegen im November noch vorgesehen, das Transparenzregister im Internet für alle zugänglich zu machen. Gegen die Beschränkung des Kreises der Zugangsberechtigten gibt es laut Bericht jedoch Widerstand von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Es gebe in der Bundesregierung derzeit noch Abstimmungsbedarf, hieß es in Regierungskreisen. Der Entwurf soll am 8. Februar vom Kabinett verabschiedet werden. Anders als zunächst geplant sollen jetzt nur noch Behörden und so genannte Verpflichtete in Unternehmen im Rahmen von Kundensorgfaltspflichten einfachen Zugang zum Transparenzregister bekommen.
Auch "sonstige Personen mit berechtigtem Interesse" können das Register auf Antrag einsehen. Wer ein berechtigtes Interesse hat, entscheidet die Regierung. Dazu sollen auch Journalisten oder Vertreter von Nichtregierungsorganisationen gehören, wenn diese ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Begründet wird die Beschränkung der Zugangsberechtigten damit, dass auch die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten nur einen beschränkten Zugang zum Transparenzregister schaffen will.
Das Transparenzregister ist Teil des Zehn-Punkte-Aktionsplans, den Schäuble nach der Enthüllung der "Panama Papers"-Affäre im April 2016 aufgestellt hatte. Die Transparenzregister der 28 EU-Staaten sollen miteinander vernetzt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur