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Krings/Voßhoff: Regelung zur Sicherungsverwahrung schließt Schutzlücke

Archivmeldung vom 20.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Andrea Voßhoff / Bild: cducsu.de
Andrea Voßhoff / Bild: cducsu.de

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung."

Voßhoff weiter: "Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten und die wirksame Bekämpfung der Kriminalität gehören seit jeher zu den Grundüberzeugungen der Union. Dazu gehört unabdingbar die Möglichkeit, dass Gewalt- und Sexualstraftäter auch nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe weiter in Gewahrsam gehalten werden können, solange sie für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellen. Deshalb ist bereits auf unser Betreiben hin im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass die zahlreichen Schutzlücken bei der Sicherungsverwahrung durch die Koalition rechtsstaatlich und europarechtskonform geschlossen werden sollen. Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), die seit Mai dieses Jahres rechtskräftig ist, hatte den Handlungsdruck auf die Politik nochmals verstärkt. Es musste vermieden werden, dass etliche nach wie vor hochgefährliche Gewalttäter auf freien Fuß gesetzt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich deshalb von Anfang an - teilweise gegen erhebliche Widerstände - dafür eingesetzt, dass ein wirksames und möglichst umfassendes Konzept zur Lösung der Problematik erstellt wird. Das ist mit dem jetzt vorliegenden Text gelungen. Das Recht der Sicherungsverwahrung wird damit auf neue Füße gestellt. Neben den Maßnahmen zur Konsolidierung der primären und dem Ausbau der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung wird vor allem mit dem von der Union geforderten "Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter" (ThUG) ein völlig neuer Weg gegangen. Damit können die vom EGMR monierten Fälle nunmehr einwandfrei geregelt werden.

Die christlich-liberale Koalition wird die Neukonzeption als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen und auf eine zügige Verabschiedung hinwirken, damit die entstandenen Schutzlücken möglichst schnell geschlossen werden können."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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