Bosbach/Beckstein: Toll-Collect-Daten zur Bekämpfung schwerster Verbrechen nutzbar machen
Archivmeldung vom 01.08.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und der Innenminister des Freistaates Bayern, Dr. Günther Beckstein MdL, fordern eine Lockerung des Totalverbots im Mautgesetz zur Nutzung der LKW-Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität.
Immer wieder gibt es Fälle von schwerster Kriminalität, bei denen
es eindeutige Hinweise gibt, dass zur Tatbegehung ein LKW verwendet
wurde. Obwohl beispielsweise die Daten des mutmaßlichen Mörders einer
18-jährigen Schülerin aus Kassel vor wenigen Wochen und einer
weiteren Frau aus Köln im Mautsystem erfasst worden sind, konnte die
Kölner Polizei nicht auf die Daten zugreifen. Im Herbst letzten
Jahres ist ein Parkwächter von einem LKW-Fahrer überfahren worden,
nur um sich die Parkgebühr von 10 Euro zu sparen. Der Täter ist
unerkannt auf der Autobahn entkommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass
in Fällen wie diesen den Ermittlungsbehörden durch das Totalverbot
der Nutzung von Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ein viel
versprechender Ermittlungsansatz von vornherein und ohne Ausnahmen
aus der Hand geschlagen ist. Hier brauchen wir dringend Abhilfe.
Beckstein machte deutlich, dass es nicht darum gehe, bei
Bagatelldelikten oder leichter oder mittlerer Kriminalität diese
Daten zu nutzen. Aber bei Schwerstkriminalität wie Mord muss ein
Rückgriff auf vorhandene System-Daten gesetzlich zugelassen werden:
"Im Gesetz muss verankert sein, dass bei Straftaten von erheblicher
Bedeutung sowie bei Gefahren für das Leben, die Gesundheit oder die
Freiheit einer Person im Rahmen einer Abwägungsentscheidung Mautdaten
genutzt werden können. Die Innenminister und -senatoren der Länder
haben bereits im November 2005 ein vom Bundesinnenminister Schäuble
angekündigtes Vorhaben zur Lockerung der engen Zweckbindung des
Autobahnmautgesetzes einhellig begrüßt."
Auch Bosbach kritisierte die derzeitige Rechtslage scharf: "Die derzeitige Regelung im Autobahnmautgesetz, die die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden selbst bei schweren Straftaten nicht erlaubt, muss schnellstens geändert werden. Wie soll man den Hinterbliebenen eines Mordopfers erklären, dass die bei Toll Collect gesammelten Daten zwar gegen Mautpreller genutzt werden dürfen, nicht aber gegen flüchtige Verbrecher. Hier muss überzogener Datenschutz auf ein wirklich notwendiges Maß zurückgeführt werden."
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion