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Fischbach: Tarifautonomie muss auch in der Zeitarbeitsbranche gewahrt bleiben

Archivmeldung vom 09.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Ingird Fischbach Bild: ingrid-fischbach.de
Ingird Fischbach Bild: ingrid-fischbach.de

Die Hartz-IV-Verhandlungen sind in der Nacht zum Mittwoch gescheitert. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach: "Union und FDP waren über Wochen gesprächsbereit und sind der Opposition in vielerlei Hinsicht entgegengekommen. Diese hat im Laufe der Verhandlungen jedoch immer neue Forderungen und Bedingungen gestellt. Unvertretbar waren dabei vor allem die Forderungen im Hinblick auf die Zeitarbeit."

Fischbach weiter: "Schon heute gilt der Grundsatz des "Equal Pay", das heißt dass Zeitarbeitnehmer denselben Lohn wie Festangestellte erhalten. Er ist bereits im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Allerdings sind Arbeitgeber und Gewerkschaften durch eigene Tarifverträge vom Prinzip der gleichen Entlohnung abgewichen. Die CDU/CDU-Bundestagsfraktion steht weiterhin zur grundgesetzlich verbürgten Tarifautonomie. Es ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, eine angemessene Vergütung der Zeitarbeitnehmer in Tarifverträgen festzuschreiben. Die Forderung der SPD, "Equal Pay" bereits nach vier Wochen einzuführen, würde das Instrument der Zeitarbeit wesentlich verteuern. Damit würden sich die Chancen gerade der Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten, über die Zeitarbeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, verringern. Das in Deutschland zu beobachtende Jobwunder darf nicht gefährdet werden. Wir streben eine Lösung an, die die tarifpolitische Verantwortung von Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche wahrt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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