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Fiedler: Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten "praxisfremd"

Archivmeldung vom 13.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sebastian Fiedler (2021)
Sebastian Fiedler (2021)

Foto: Kennycolis
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler übt scharfe Kritik an einem Gesetzentwurf zum Einsatz von verdeckten Vertrauenspersonen, kurz V-Leuten. Dieser könne auf keinen Fall so bleiben, sagte Fiedler dem "Spiegel".

"Bei dem Gesetz gibt es an mehreren Stellen grundlegenden Änderungsbedarf. Das zeigt allein schon die breite Kritik aus der Praxis." Fiedler bezeichnete Regelungen in dem Entwurf als "praxisfremd", etwa dass Aussagen von V-Personen künftig in Wortprotokollen festgehalten werden sollen. "Solche Aussagen entstehen schließlich nicht im Büro. Vertrauenspersonen sehen sich durch solche Regelungen einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt", sagte Fiedler, der Kriminalhauptkommissar ist. 

Quellen würden so davon "abgeschreckt, mit der Polizei zusammenzuarbeiten." Anders als beim Verfassungsschutz ist der Einsatz von V-Leuten durch Strafverfolgungsbehörden bisher nicht bundesweit einheitlich geregelt. Das will die Ampelkoalition ändern. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht etwa vor, dass keine Minderjährigen als Spitzel angeworben werden dürfen und V-Personen nicht ihren Lebensunterhalt durch Geldzahlungen der Behörden bestreiten können sollen. Zudem soll der Einsatz von V-Leuten durch ein Gericht angeordnet werden müssen. "In der aktuellen Form hätte das Gesetz teilweise dramatische Konsequenzen und würde die Arbeit mit V-Leuten an vielen Stellen erschweren oder unmöglich machen", sagte Innenexperte Fiedler und kündigte Widerstand an: "So wird das auf keinen Fall bleiben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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