Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden
Archivmeldung vom 03.08.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier Landeslisten befasst.
Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
- Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
- Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
- MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.
Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben. Dagegen hatte diejenige der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg. Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.
Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)