SPD will laut Leitantrag Schutzstatus und Bleiberecht für Bürgerkriegsflüchtlinge ausweiten
Archivmeldung vom 09.12.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie SPD will bei ihrem Bundesparteitag, der am Donnerstag in Berlin beginnt, den Schutzstatus und das Bleiberecht für Menschen ausweiten, die vor Krieg und Bürgerkrieg fliehen. Das geht aus dem Entwurf eines Leitantrags zur Flüchtlingspolitik hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt und der an diesem Mittwoch von der Parteispitze beschlossen werden soll.
"Mit der Herausnahme dieser Menschen aus dem Asylverfahren wäre ihnen unbürokratisch geholfen, und es wäre eine enorme Entlastung der Verwaltung und der Erstaufnahmekapazitäten damit verbunden", heißt es in dem Papier. Außerdem will die SPD laut Antrag, dass junge Asylbewerber nicht nur in der Ausbildung einen geschützten Status erhalten, sondern zudem nach abgeschlossener Ausbildung "dauerhaft bleiben können". Zudem brauche es einen "Investitionspakt" zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. "Wir haben jetzt die Chance, durch öffentliche Zukunftsinvestitionen eine historische Integrationsleistung zu vollbringen", heißt es. An anderer Stelle in dem Leitantrag, den die wahlkämpfende rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer beim Parteitag vorstellen wird, fordert die SPD eine "neue Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Integration und demografischer Wandel". Mehrfach machen die Sozialdemokraten deutlich, dass sie die Kommunen zur Versorgung und Integration der Flüchtlinge finanziell besser ausstatten wollen - ohne, dass eine Deckelung genannt wird. Es solle den Kommunen möglich sein, Mehrausgaben für die Flüchtlinge zu tätigen, ohne dass diese in den kommunalen Haushalten an anderer Stelle kompensiert werden müssten. Die einheimische Bevölkerung solle trotz der Anstrengungen für die Flüchtlinge nicht abgehängt werden. "Wir werden bei allen Entscheidungen darauf achten, dass keine Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden", heißt es in dem Antrag.
Quelle: Rheinische Post (ots)