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Union und SPD einigen sich auf Obergrenze für Renten-Beitragssatz

Archivmeldung vom 31.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Union und SPD wollen für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Obergrenze von 20,0 Prozent bis zum Jahr 2025 festschreiben. Eine entsprechende Einigung sei in den Koalitionsverhandlungen erzielt worden, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagausgaben unter Berufung auf Verhandlungskreise. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent.

Für die geplante Ausweitung der Mütterrente, für die jährliche Mehrausgaben von etwa 3,4 Milliarden Euro erwartet werden, soll es den Angaben zufolge "keine zusätzlichen Steuermittel" geben - was im Ergebnis eine Finanzierung aus Beitragsmittel und den Rücklagen der Rentenversicherung bedeutet. Ferner wurde vereinbart, dass Bezieher der geplanten Grundrente für langjährige Geringverdiener in ihrer bisherigen Wohnung bleiben können und nicht nach der Bedürftigkeitsprüfung zum Umzug in eine kleinere verpflichtet werden.

Laut aktueller Prognose der Bundesregierung wird der Beitragssatz bis 2022 unverändert auf dem aktuellen Stand von 18,6 Prozent bleiben. Bis 2025 wird mit einem Anstieg auf 20,1 Prozent gerechnet. Im Jahr 2031 würden bereits 21,9 Prozent fällig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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