Tillich will NPD-Verbotsverfahren notfalls auch mit Bundesratsabstimmung per Mehrheit erzwingen
Archivmeldung vom 09.10.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Kampf für ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren will Sachsen notfalls auch mit einer Mehrheitsentscheidung aus dem Bundesrat heraus den Weg zum Bundesverfassungsgericht öffnen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte der "Leipziger Volkszeitung": "Sollte es unter den Ministerpräsidenten im Dezember keine Einstimmigkeit für ein NPD-Verbotsverfahren geben, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Bundesrat mit Mehrheit ein NPD-Verbotsverfahren in Gang bringt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Bewertung der Innenminister einen solchen Verbotsantrag als erfolgversprechend einstuft."
Es gehe grundsätzlich darum, der NPD und deren Gedankengut "den ideologischen Boden zu entziehen und gleichzeitig auch die Organisationsstrukturen zu zerschlagen", sagte Tillich. Er gehe weiterhin von einer positiven Entscheidung der Ministerpräsidenten im Dezember in Richtung Verbotsantrag aus. Die Ministerpräsidenten müssten dabei aber einstimmig votieren. Dagegen hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Zusammenhang mit den umstrittenen neuerlichen NPD-Verbotsverfahren Bund und Länder zu einem gemeinsamen Verhalten aufgefordert. Ebenfalls gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" sagte Friedrich: "Bund und Länder sollten sich nicht auseinander dividieren lassen." Friedrich stellte klar, dass der Bund sein endgültiges Verhalten in der Frage eines NPD-Verbots erst nach abschließender Prüfung des gesammelten Materials von 1007 Seiten mit rund 1800 Belegstellen getroffen werden könne. "Diese Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen", betonte Friedrich.
Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)