DDR-Vergangenheit Geschiedene DDR-Frauen können nicht auf Besserstellung im Rentenrecht hoffen
Archivmeldung vom 15.05.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den Forderungen des "Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen" nachzukommen. Der Verein will heute in Berlin und Leipzig demonstrieren, weil den vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen DDR-Frauen laut geltendem Recht kein Versorgungsausgleich ihrer ehemaligen Ehemänner bei der Rente zusteht.
Ein Sprecher der für Rentenfragen zuständigen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung": "Alle bisher diskutierten Möglichkeiten, dem Anliegen der Betroffenen Rechnung zu tragen, wären mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken, beträchtlichen Kosten und einem kaum zu bewältigen Verwaltungsaufwand verbunden." Deshalb plane die Bundesregierung keine Korrekturen. Sie stütze sich dabei auf ein einschlägiges Urteil des Bundessozialgerichts. Ähnlich äußerte sich der Rentenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Er erklärte dem Blatt aus Halle, in der DDR habe es keinen Versorgungsausgleich gegeben. Es sei deshalb nachvollziehbar, dass die Frauen dieselben Rechte einforderten wie ihre Geschlechtsgenossinnen im Westen. Allerdings habe es einen Versorgungsausgleich bis 1976 auch im Westen nicht gegeben. Deshalb könnten die betroffenen Frauen im Westen bei einer Gesetzesänderung ebenfalls sagen: "Hallo, wir wollen das auch haben!" Das mache die Sache so schwierig. Außerdem stecke hinter der Forderung die Idee, dass der Staat den Ausgleich bezahle, die Männer aber ungeschoren blieben. Mit der Lösung des Problems ergäben sich neue Probleme. Das sähen die betroffenen Frauen nicht. An der heutigen Kundgebung des Vereins vor dem Bundeskanzleramt nimmt auch Linksfraktionschef Gregor Gysi teil.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)