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Frei: Auswirkung von Kinderrechten im Grundgesetz gründlich prüfen

Archivmeldung vom 26.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thorsten Frei (2017)
Thorsten Frei (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat am heutigen Dienstag ihren Gesetzesentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetzt vorgestellt.

Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: "Wir werden prüfen, ob der Vorschlag der Bundesjustizministerin das wohl austarierte Verhältnis zwischen Kindern, ihren Eltern und dem Staat tatsächlich nicht verschieben würde, so wie sie es selbst als Zielsetzung betont. Als Union haben wir immer darauf gedrängt, dass dieses bewährte Dreiecksverhältnis keinesfalls angetastet und zu Lasten der Eltern und zugunsten des Staates verschoben werden darf. Aufgrund möglicher Auswirkungen der Neufassung des Grundgesetzes auf die Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft werden wir die notwendige Prüfung mit äußerster Sorgfalt angehen. Gründlichkeit geht eindeutig vor Schnelligkeit, da ansonsten der entstehende Schaden größer sein könnte als der Nutzen. Verfassungsänderungen sind immer mit größtmöglicher Vorsicht vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich daher die ganz grundsätzliche Frage, ob wir bei gleichwohl bedeutenden Themen mit Regelungsbedarf reflexartig den Weg über eine Verfassungsänderung beschreiten sollten. Der einfach gesetzliche Weg ist doch viel eher geeignet, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Daher wäre eine ehrlich geführte Debatte über ganz konkrete Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder wünschenswerter, als offene Formulierungen in das Grundgesetz zu verankern. Wir müssen bei der Ausarbeitung verhindern, dass die Formulierungen eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachteil der Familie und letztlich auch zum Nachteil der Kinder nach sich ziehen und damit große Unsicherheit in unsere Familien tragen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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