Justizministerium erwägt Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines
Archivmeldung vom 17.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesjustizministerium erwägt, neben einer besseren Absicherung von Pauschalreisen im Reiserecht, eine europaweit verpflichtende Kundengeldabsicherung für Insolvenzen von Fluggesellschaften einzuführen.
"Die Bundesregierung vertritt zur Frage eines Insolvenzschutzes für Flugreisende die Auffassung, dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann", schreibt das Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, berichtet das "Handelsblatt".
Europäische Lösungen seien dabei "vorzugswürdig", heißt es in der Antwort weiter, "denn sie gewährleisten ein einheitliches europäisches Verbraucherschutzniveau und sind wettbewerbsneutral". Die Bundesregierung stehe dazu mit der EU-Kommission im Dialog. Der Grünen-Tourismuspolitiker Markus Tressel setzt auf eine baldige Initiative der Bundesregierung. "Eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften fehlt schon lange, dass ist seit den Pleiten von Air Berlin und Germania klar. Die Bundesregierung sollte dies jetzt im Paket zusammen mit der Pauschalreise neu regeln", sagte Tressel dem Blatt.
"Künftig müssen Kundengelder wirklich vollständig abgesichert sein, es darf keine Sonderregeln für die Branchenriesen geben." Mit Blick auf den insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook kündigte das Ministerium zudem an, die Insolvenzsicherung im Reiserecht "zukunftsorientiert" zu überprüfen. "Es ist vorgesehen, konkrete Reformpläne bereits im ersten Quartal 2020 vorzulegen", heißt es in der Antwort auf die Grünen-Anfrage. Derzeit würden "effektive" Alternativen zum derzeit bestehenden System der Insolvenzsicherung im Reiserecht geprüft. Für die dafür "erforderliche externe Expertise" würden Beratungsleist ungen der Boston Consulting Group eingeholt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur