FDP kritisiert Kramp-Karrenbauers Teilnahme an "Morgenlage"
Archivmeldung vom 24.05.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung hält sich bedeckt zur Frage, wieso die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer an vertraulichen Sitzungen des Bundeskanzleramts teilnehmen darf: Kramp-Karrenbauer ist offenbar regelmäßiger Gast der sogenannten "Morgenlage", bei der sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihren wichtigsten Beamten austauscht.
Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, habe vom Kanzleramt wissen wollen, ob Kramp-Karrenbauer Zugang zu Geheimdienstinformationen habe, berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. "Nachrichtendienstliche Informationen erhalten nur die Personen, die dazu berechtigt sind", hieß es in der Antwort. Buschmann habe daraufhin nachgehakt, auf welcher Rechtsgrundlage Kramp-Karrenbauer an der morgendlichen Sitzung teilnehme. Es gebe einen "parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", hieß es nun. Darunter fielen auch "vertrauliche Besprechungsrunden und interne Abläufe im Bundeskanzleramt und deren Teilnehmer". Buschmann nimmt an, dass das Kanzleramt bewusst vage antworte, da eine Teilnahme der CDU-Vorsitzenden an der Morgenlage nicht zulässig sei. Die Sitzung dürfe aber nicht als PR-Bühne einer "Kanzlerin im Praktikum" dienen, so Buschmann. Über Recht und Gesetz stehe niemand - "auch nicht Parteivorsitzende", so der FDP-Politiker weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur