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Union und SPD wollen Opposition weitere Rechte einräumen

Archivmeldung vom 16.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Union und SPD wollen den kleinen Oppositionsfraktionen im Bundestag weitere Minderheitenrechte einräumen. "Ich hätte kein Problem, wenn die Opposition Anhörungen, Untersuchungsausschüsse oder eine Sondersitzung im Bundestag mit 20 statt der vorgeschriebenen 25 Prozent in den nächsten vier Jahren durchsetzen könnte", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Große-Brömer, dem "Handelsblatt".

In den kommenden vier Jahren vereinen Union und SPD 80 Prozent der Sitze auf sich. Grüne und Linke kommen im Bundestag gerade einmal auf 20 Prozent der Sitze. Damit erreichen sie für viele Instrumente der Oppositionsarbeit nicht das nötige Quorum, um sie durchsetzen zu können. Bereits in der vergangenen Woche waren Union und SPD deshalb der Opposition bereits bei den Redezeiten und der Bestimmung von Tagesordnungen des Bundestags entgegengekommen. Offen ist noch, wie die Rechte gesichert werden.

Die Opposition hätte im besten Fall gerne eine Verfassungs- oder zumindest Gesetzesänderungen. Es gehe darum, der Opposition "für die Dauer der gesamten Legislaturperiode" ausreichende Minderheitenrechte zu sichern, sagte Große-Brömer, auch wenn das bisherige Quorum nicht erreicht werde. "Dazu ist eine Verfassungsänderung nicht notwendig", sagte er. "Die Union ist bereit, für die nächsten vier Jahre eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, auf die sich die Opposition dauerhaft verlassen kann, um ihre Minderheitenrechte nutzen zu können." Dazu könnte es reichen, die Geschäftsordnung zu ändern.

Oppositionsrechte: Hofreiter formuliert Bedingungen für Einigung

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hat drei Bedingungen für eine Verständigung über die Stärkung der Oppositionsrechte formuliert. "Im Bundestag muss es Rede und Gegenrede geben", sagte Hofreiter der "Welt". Es reiche nicht, der Opposition ein Redenzeitkontingent von 25 Prozent zu geben. Außerdem müssten Grüne und Linke die Möglichkeit bekommen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. "Und weil die Gesetzgebungsarbeit vor allem in den Fachausschüssen stattfindet, muss es dort Anhörungen der Opposition geben."

Hofreiter rechnet nicht damit, dass es noch vor Weihnachten zu einer Einigung kommt. "Aber wenn diese elementaren Rechte nicht gewährt werden, finden wir überhaupt nicht zusammen", betonte er. "Eine Opposition muss vernünftig agieren können. Es ist gut, dass jetzt auch der Verfassungsrichter Peter Müller darauf hinweist." Müller hatte die Bundestagsfraktionen ermahnt, die Rechte der Opposition in einer umfassenden Lösung zu stärken. "Wenn die Frage der Oppositionsrechte nicht im Streit entschieden werden müsste, wäre dies ein gutes Zeichen für politische Kultur", sagte Müller der "Welt am Sonntag".

Große Koalitionen hätten "eine besondere Verantwortung - vor allem, wenn sie über eine verfassungsändernde Mehrheit verfügen". Es bedürfe "besonderer Aufmerksamkeit für die Rechte der Opposition". Konkret forderte Müller, die Opposition müsse "ausreichend Zeit haben, um ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen". Außerdem müssten ihr die parlamentarischen Kontrollinstrumente zugänglich sein. "Das gilt beispielsweise auch für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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