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Bundesregierung gibt systematische Kontrolle von Post aus der DDR zu

Archivmeldung vom 21.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung hat zugegeben, dass bis 1990 Post aus der DDR von westdeutschen Behörden kontrolliert worden ist. In einer dem "Tagesspiegel" vorliegenden Regierungsantwort auf eine kleine Anfrage der Linkspolitikerin Petra Pau heißt es, verantwortlich dafür seien nach der so genannten Interzonenüberwachungsverordnung vom 9. Juli 1951 die Zollbehörden gewesen.

Die Deutsche Post der DDR musste demnach alle  Poststücke entsprechend "vorführen", wenn sie "dem Anschein nach Waren enthielten", schreibt die in Berlin erscheinende Zeitung unter Bezug auf die Regierungsantwort. Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CDU) schrieb an Pau: "Es ist davon auszugehen, dass Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober kontrolliert wurden." Formal gültig war die Verordnung laut  Bundesregierung sogar bis zum 31. Dezember 1991. Pau sagte dem "Tagesspiegel", sie sei "fassungslos, dass es für diese Überwachung noch nicht einmal ein Gesetz gab, sondern dass auf Grund einer Verordnung so weitreichende Eingriffe in das Postgeheimnis vorgenommen worden sind". Sie kritisierte, dass die Bundesregierung nicht in der Lage sei, Auskunft zur Zahl der Betroffenen zu geben, deren Sendungen geöffnet oder gar beschlagnahmt wurden. Die Regierung rechtfertigt sich laut "Tagesspiegel", die Vorgänge lägen zu lange zurück, um Fragen nach der Zahl der Betroffenen, der Häufigkeit der Kontrollen sowie zur Zahl der beschlagnahmten und geöffneten Sendungen zu beantworten.  "Dienststellen, bei denen entsprechende Aufzeichnungen möglicherweise geführt wurden", seien aufgelöst worden.

Quelle: Der Tagesspiegel

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