Thomas Jung: "Sondersitzung Rechtsausschuss - Justizminister Ludwig spielt auf Zeit!"
Archivmeldung vom 09.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttAm 8. Januar hat eine Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg stattgefunden wegen der Entlassung des Untersuchungshäftlings Maik S. durch Beschluss des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 03. Januar 2019. Innerhalb einer Pressemitteilung des Gerichts vom selben Tag wurde zur Begründung ausgeführt: "Die Aufhebung des Haftbefehles erfolge im Hinblick auf mehrere vermeidbare Verfahrensverzögerungen durch die Justiz, die sich in ihrer Summe auf über sechs Monate belaufen."
Vorausgegangen war bereits im Dezember 2018 die auch durch das Brandenburgische Oberlandesgericht ausgesprochene Entlassung des Untersuchungshäftlings Michail A., einem erstinstanzlich wegen Mordes Verurteilten, welcher gerade das Revisionsverfahren führt. In der dortigen Begründung hatte das Gericht ausgeführt, dass das Land Brandenburg es versäumt habe, "...seiner Pflicht zur verfassungsmäßigen Ausstattung der Gerichte zu genügen." In der gestrigen Sitzung hat sich der Minister jedoch weiterhin nicht einsichtig gezeigt und auf die erst am 15.01.2019 angekündigte schriftliche Beschlussbegründung verwiesen trotz des eindeutigen Inhaltes der vorliegenden Pressemitteilung des Gerichts. Er sieht eine "auskömmliche Personalsituation am LG Potsdam nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y".
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Thomas Jung, meint dazu: "Auch die gestrige Vorstellung des Justizministers im Rechtsausschuss war ein Trauerspiel sondergleichen. Herr Ludwig spielt mit Deckung der Regierungskoalitionsfraktionen aus SPD und Linke auf Zeit. Er wolle erst die schriftliche Begründung des Oberlandesgerichts am 15. Januar abwarten und danach in der nächsten regulären Sitzung des Rechtsausschusses am 17. Januar Stellung beziehen. Aber bisher ist eine Bereitschaft zur Lösung des offensichtlich gegebenen Problems mit der Unterbesetzung der Gerichte im Bereich der Strafgerichtsbarkeit aber auch der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit nicht in Sicht. Es schlummern immer noch eine Vielzahl von unerledigten Verfahren, welche durch das Landgericht schlichtweg wegen Personalmangels nicht terminiert und abgearbeitet werden können. Und der Minister spricht von einer `auskömmlichen Personalsituation nach PEBB§Y´. Aber er leugnet schlichtweg die Realität, nämlich dass nach ´seinem´ Personalbedarfberechnungssystem die Vielzahl der unbearbeiteten Altfälle nicht berücksichtigt, sondern nur Neuverfahren zugrunde gelegt werden. Aber die Lösung ist ganz einfach: Die Errechnung des Bedarfes an Richterpersonal, welches innerhalb eines Jahres sämtliche Altverfahren abarbeiten könnte, und die unverzügliche Schaffung der erforderlichen Richterstellen. Aufgrund der innerhalb der nächsten Jahre anstehenden Pensionierungswellen würden auch keine "Überhänge" entstehen, da nach Abarbeitung aller Altfälle genügend Richterstellen durch Pensionierungen frei werden. Erst wenn alle Altfälle abgearbeitet sind, kann eine Personalbedarfsplanung nach den Neuzugängen erfolgen."
Quelle: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (ots)