Sicherheit bei der Fußball-WM Verfassungsrechtler Battis: Bundeswehreinsatz für Polizeiaufgaben wäre verfassungswidrig
Archivmeldung vom 10.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Berliner Verfassungsrechtler Professor Ulrich Battis hält die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Abordnung von Bundeswehr-Soldaten für Polizeiaufgaben während der Fußball- Weltmeisterschaft für verfassungswidrig. "Wenn Schäuble das ohne Grundgesetzänderung machen will, ist das hoch problematisch", sagte Battis der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstag- Ausgabe).
"So zu fingern wie beim
Luftsicherheitsgesetz - das ist
fatal. Damals hat Schäuble als Oppositionspolitiker selbst dafür
plädiert, das Grundgesetz zu ändern." Man könne Bundeswehr-Soldaten
zur Polizei abordnen, wenn eine "konkrete Gefahr" vorliege, so
Battis, nicht aber im Falle einer bloß abstrakten Gefahr wie bei der
Fußball-WM.
Die rot-grüne Koalition hatte 2004 das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr ermöglicht, in den deutschen Luftraum eindringende Flugzeuge abzuschießen, wenn es klare Hinweise auf einen Terroranschlag gibt. Anlass waren die Anschläge vom 11. September 2001 und der spätere Irrflug eines Sportfliegers über Frankfurt. Schäuble kritisierte das Luftsicherheitsgesetz am 14. März 2004 in einem Zeitungsinterview mit den Worten: "Dazu ist eine Klarstellung im Grundgesetz notwendig, damit unsere Soldaten nicht in einer rechtlichen Grauzone eingesetzt werden." Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes urteilen.
Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung