Länder wollen Vorschriften für Flüchtlingsunterkünfte lockern
Archivmeldung vom 10.09.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, die Vorschriften für die Unterbringung von Flüchtlingen noch deutlicher als geplant zu lockern. Das geht aus einem vorläufigen fünfseitigen Papier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Flüchtlingskrise hervor, das am Mittwochabend im Kanzleramt beraten wurde und der "Welt" vorliegt.
Die Bundesländer fordern unter anderem eine generelle Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften in Wohn- und Gewerbegebieten. Außerdem sollen zum Beispiel Schulen, sonstige Bildungseinrichtungen oder Krankenhäuser einfacher für die Unterbringung genutzt werden. Insgesamt geht es darum, die Kapazität für die Aufnahme in kurzer Zeit zu erhöhen. In dem Papier wird darauf verwiesen, dass das zuständige Bundesbauministerium "Flexibilisierungen im Bauplanungsrecht und in weiteren Bereichen" bereits prüft.
Die Länder pochen zudem auf Regelungen zur vereinfachten Abrechnung von Gesundheitsleistungen für Asylbewerber. Hier geht es vor allem um die mögliche bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Das Kanzleramt hatte diese im vergangenen Jahr bereits zugesagt. Die Unionsfraktion lehnt sie allerdings ab und sieht darin einen Anreiz für weitere Zuwanderung.
Nach Informationen der "Welt" gab es bei dem Treffen der Länderchefs am Mittwoch keinen Protest gegen die von der Koalition vorgesehene Ausweitung der Liste mit sicheren Herkunftsstaaten. Von Länderseite wurde lediglich gefordert, einen entsprechenden Beschluss nach einem festgelegten Zeitraum zu evaluieren. Die Pläne der Bund-Länder-Arbeitsgruppe stimmen in vielen Bereichen mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom Wochenende überein. Neben Verschärfungen, etwa für wenig aussichtsreiche Asylbewerber, sieht der Katalog umfassende Hilfen für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive vor. Die von der Arbeitsgruppe diskutierten Maßnahmen sollen die Grundlage für das Spitzentreffen von Bund und Ländern am 24. September bilden. In welcher Weise sich der Bund dauerhaft und strukturell! an den Kosten der Länder und Kommunen beteiligen könnte, wird in dem Papier nicht ausgeführt. Nach Informationen der "Welt" wird unter anderem über eine Kostenpauschale pro Flüchtlinge diskutiert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur