Klimaneutralität im Grundgesetz: Sorge vor Klagen

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Wirtschafts- und Rechtsexperten haben den Beschluss von Union, SPD und Grünen scharf kritisiert, das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 ins Grundgesetz aufzunehmen. "Falls das ins Grundgesetz kommt, ist damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht Investitionen verhindert, Wachstum verlangsamt oder ganz ablehnt", sagte der Wirtschaftswissenschaftler Jan Schnellenbach von der Universität Cottbus der "Bild".
"Umweltgruppen könnten dann gegen so gut wie alle Investitionen klagen. Jede Autobahn-Sanierung stünde auf der Kippe."
Auch
der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität
Augsburg sieht den Plan kritisch. "Das Grundgesetz regelt die
Grundregeln des Staates", sagte er der "Bild". "Politische Detailziele
in das Grundgesetz zu schreiben, ist dysfunktional. Es verpflichtet die
staatlichen Organe, Ziele unbedingt und mit allen Mitteln erreichen zu
müssen, ohne Abwägungsmöglichkeiten - unter Disruption von Wirtschaft
und Gesellschaft. Das hätte desaströse Folgen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur