Kestner: Grundwehrdienst auf Fitnesstraining reduziert
Archivmeldung vom 03.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Wehrpflicht in Deutschland besteht seit Juli 1956 und war bis 2011 mit der allgemeinen verpflichtenden Einberufung von Grundwehrdienstleistenden nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes verbunden. Sie bezeichnet die gesetzliche Pflicht männlicher deutscher Staatsbürger zur Ableistung von Wehrdienst in der Bundeswehr und ist seit 2011 auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt. Seit 2011 gilt folglich: wer dienen will, darf dies – und wer nicht, lässt es eben sein.
Jens Kestner, Verteidigungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, kritisiert nicht nur die Aussetzung der allgemeinen Grundwehrpflicht, sondern auch die Hemmnisse, die einer optimalen Ausbildung entgegenstehen:
„Die Ausbildung wird nun um eineinhalb Monate durch ein ‚Fitness-Training‘ reduziert. Ausbilder müssen nun ihre ohnehin geltende Fürsorgepflicht erweitern, denn wenn völlig untrainierte und körperlich ‚wohlproportionierte‘, oder auch ‚wenig belastbare‘ Rekruten und Rekrutinnen, überbelastet werden, drohen ihm Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden können.“
Kestner verweist auch auf die Anweisung an alle zentralen Ausbildungseinrichtungen des Heeres, in dem ein Trainingsstopp selbst dann stattzufinden hat, wenn der betreffende Rekrut „sich von sich aus durchbeißen“ will.
„Nun wird auch öffentlich, dass die Aussetzung des verpflichtenden Grundwehrdienstes dramatische Folgen hat. Frau von der Leyen, die gleichzeitig mitverantwortlich für den desolaten Materialzustand der Truppe ist, hat ja oft genug durchblicken lassen, dass sich ‚ruhig jeder bewerben‘ soll, der ‚Bock auf ein gutes Einkommen‘ hat. Das reicht natürlich nicht, um Deutschland im Verteidigungsfall schlagkräftig zu machen. Bei Polizei und der Feuerwehr gelten weitaus strengere Einstellungskriterien“, so Kestner.
Quelle: AfD Deutschland