DStGB: Lärm an der Quelle bekämpfen statt an Symptomen kurieren
Archivmeldung vom 31.07.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in der erforderlichen Umsetzung der EU-Lärmschutzrichtlinie durch die Kommunen ein erneutes Beispiel für den Aufbau unnötiger und kostenintensiver Bürokratie. Dies kollidiert mit den berechtigten Zielen der EU sowie von Bund und Ländern nach Deregulierung und nach Bürokratieabbau.
"Statt den Kommunen vorzugeben, bis zum 18. Juli 2008 kostenintensive Lärmaktionspläne, insbesondere für Hauptverkehrsstraßen zu erstellen, wäre es viel besser, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. In Betracht kommen hier neben besser gekapselten Motoren z. B. auch leisere Reifen und neuartige Antriebstechnologien für Straßen- und Schienenverkehrsfahrzeuge," erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, heute in Berlin.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass für besonders laute und stark befahrene Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als täglich 16 400 Fahrzeugen sowie in Ballungsräumen Lärmkarten zu erstellen sind, die die Lärmbelastung im Tages- und Nachtverlauf darstellen. Auf der Grundlage der Lärmkarten sollen dann von Städten und Gemeinden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit im nächsten Schritt bis zum Sommer 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden, in denen konkrete Maßnahmen zur Lärmbekämpfung entwickelt und aufgezeigt werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass sich bundesweit allein die Planungskosten für einen wirksamen Lärmschutz auf ca. 120 Millionen Euro belaufen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen ohnehin ihre Lärmschwerpunkte, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen, kennen.
Es macht aber keinen Sinn, bei derartig hohen Planungskosten nur den Lärm durch Karten und Aktionspläne sichtbar zu machen, wenn der Lärm für die betroffenen Anwohner schon angesichts finanzieller Umsetzungsmöglichkeiten nicht wirksam bekämpft werden kann. Hier fehlt den Kommunen das Geld, um mit Milliardenaufwand in eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. in Ortsumgehungen oder in "Flüsterasphalt", zu investieren.
"Eine wirksame Lärmbekämpfung bleibt aber beim Kurieren von Symptomen stehen und ist reiner Etikettenschwindel, wenn die Kommunen nur kostenintensive Planungen aufstellen, ohne diese umsetzen zu können. Hier müssen die Länder bei einer Aufgabenübertragung der Lärmbekämpfung an die Kommunen nach dem verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip diese auch mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten. Nur so können auch tatsächlich vor Ort wirksame Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden," betonte Landsberg.
"Was wir für die Zukunft brauchen, ist daher bereits bei der Erstellung von Richtlinien und Gesetzen eine verbindliche und durchsetzbare Rechtsfolgenabschätzung, mit der die zwingende Notwendigkeit einer Regelung begründet wird und überzogene bürokratische Lasten verhindert werden," erklärte Landsberg.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Städte- und Gemeindebund