Papier des Bundesjustizministeriums: Sexualstraffällige Flüchtlinge können ausgewiesen werden
Archivmeldung vom 09.01.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesjustizministerium hält eine Ausweisung der Straftäter von Köln für möglich - auch wenn sie Flüchtlinge sind, die einen besonderen Schutzstatus genießen.
In einem vertraulichen Papier, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt, heißt es: "Je nach Schwere der Sexualstraftaten und bei Wiederholungsgefahr könnte dann auch die Ausweisung von anerkannten Asylberechtigten beziehungsweise Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention - soweit unter den Tätern - grundsätzlich möglich sein." Das Papier wurde in Folge der Silvesternacht von Köln erstellt, um die rechtlichen Möglichkeiten für Ausweisungen auszuloten. In dem Papier weisen die Beamten des Justizministeriums die Darstellung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zurück, wonach ein Flüchtling zu mindestens drei Jahre Haft verurteilt worden sein muss, um ihn auszuweisen. Dies sei "für die Ausweisung nach neuem Recht nicht mehr relevant", heißt es in dem Papier.
Quelle: Rheinische Post (ots)