Kauder: Über Rentenprojekte der Koalition wird einzeln abgestimmt
Archivmeldung vom 07.03.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtÜber die Rentenprojekte der Großen Koalition soll einzeln im Bundestag abgestimmt werden. Das sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der "Bild-Zeitung" (Samstagsausgabe). "Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 gibt es noch viele offene Fragen. Am Ende wird aber auch dieses Projekt eine Mehrheit bekommen", so Kauder.
Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union hat bereits massiven Widerstand angekündigt. Ursprünglich war geplant, die Rentenpläne im Paket abzustimmen, um Kritikern in SPD und Union den Wind aus den Segeln zu nehmen. Um einer Frühverrentungswelle durch die durch die Rente mit 63 zu begegnen setzt die Union auf eine Stichtagsregelung.
"Es darf nicht zu einer Frühverrentungswelle kommen, da wir die älteren Arbeitnehmer brauchen", so Kauder. "Deshalb wollen wir eine Stichtagsregelung einführen. Dieser Stichtag könnte zum Beispiel der 1. Juli in diesem Jahr sein. Das bedeutet, dass Zeiten von Arbeitslosigkeit nicht mehr angerechnet werden, die danach entstehen", so der Unionsfraktionschef. "Ein 61-Jähriger könnte dann zum Beispiel nicht mehr bewusst in die Arbeitslosigkeit gehen, wenn er noch zwei Jahre braucht, um die 45 Versicherungsjahre zu erreichen, die letztlich Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente mit 63 sind. Bei der SPD gibt es dagegen noch Widerstände. Ich halte das aber für einen guten Weg."
Die Rentenexperten der Koalition wollen in der kommenden Woche in so genannten Berichterstattergesprächen die Details der Rentenpläne klären. Beim gesetzlichen Mindestlohn bleibt die Union bei ihrer Forderung nach Ausnahmen vom flächendeckenden Entgelt von 8,50 Euro.
"Der Mindestlohn soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden", sagte Kauder der Zeitung. "Im Koalitionsvertrag steht, dass im Gesetzgebungsverfahren über Ausnahmen für Problemfallgruppen gesprochen werden soll. Das betrifft sicher unter anderem Schüler, Studenten, Praktikanten ohne Berufsabschluss und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Klar ist ohnehin, dass ehrenamtliche Tätigk! eiten vo m Mindestlohn ausgenommen sind."
Quelle: dts Nachrichtenagentur