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Bericht: Bundesrechnungshof kritisiert Nachtragshaushalt

Archivmeldung vom 04.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zeigefinger (Symbolbild)
Zeigefinger (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof hält den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2023 offenbar für nicht verfassungsgemäß. Das berichtet "Bild" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine achtseitige Stellungnahme der Rechnungsprüfer.

Darin rügen die Fachleute, dass die Regierung zahlreiche Sondervermögen weiterhin "nicht bei der Berechnung der in der Schuldenregel einzubeziehenden Kreditaufnahme" berücksichtigt. "Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten", zitiert "Bild" aus dem Schreiben. Weiter heißt es: "Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig."

Die Prüfer taxieren die Höhe der am Haushalt vorbei getricksten Kredite insgesamt auf 14,3 Milliarden Euro. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, sagte zu "Bild": "Das Haushaltschaos der Ampel scheint kein Ende zu nehmen. Der Nachtragshaushalt 2023 ist gegenwärtig nicht verabschiedungsreif." Es sei ihm außerdem schleierhaft, wie die Ampel jetzt schon zügig den Haushalt für 2024 verabschieden wolle, sagte Haase.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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