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Schipanski: Freifunk wird gemeinnützig

Archivmeldung vom 16.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tankred Schipanski (2020)
Tankred Schipanski (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Am heutigen Mittwoch beschließt der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020. Teil dieses Gesetzes ist eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts in der Abgabenordnung. Hierzu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski folgendes: "Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, verbessert damit den Internetzugang im öffentlichen Raum."

Tankred Schipanski weiter: "Das wollen wir durch das Jahressteuergesetz 2020 unterstützen. Damit haben wir eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des Amateurfunkens ist zukünftig auch die Förderung des Freifunks gemeinnützig.

Unter Freifunk versteht man nicht-kommerzielle Initiativen, die sich mit der Förderung der lokalen Kommunikation sowie der technischen Bildung, dem Aufbau und Betrieb eines lokalen freien Funknetzes widmen. Freifunkorganisationen können nun gemeinnützig werden. Sie sind dann steuerbefreit und Spenden an sie können von der Steuer abgesetzt werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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