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Bundesrechnungshof rügt Spahn wegen GKV-Mehrausgaben

Archivmeldung vom 28.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jens Spahn ist nicht erst seit dem Kauf einer über 4 Millionen Euro teuren Villa in der größten pandemischen Lage von nationaler tragweite, in der Kritik; weitere Anschaffungen sind geplant (Symbolbild)
Jens Spahn ist nicht erst seit dem Kauf einer über 4 Millionen Euro teuren Villa in der größten pandemischen Lage von nationaler tragweite, in der Kritik; weitere Anschaffungen sind geplant (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Bundestags-Haushaltsausschuss vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Dokument.

Mit anderen Worten: Spahn habe allzu leichtfertig und ohne Rücksicht auf jüngere Generationen milliardenschwere Mehrausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgelöst, schreibt der BRH. Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den Jahren 2018 und 2019. Im Versichertenentlastungsgesetz von 2018 ging es vor allem um eine Abschmelzung der Reserven der GKV. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 wiederum sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden.

Die beiden Gesetze haben jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstehen den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von rund zwei Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro im Jahr, so der BRH. "Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksic htigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt", resümieren die Prüfer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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