Sachverständigenrat fordert weniger Arbeitslosengeld II
Archivmeldung vom 24.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage will der Bundesregierung offenbar vorschlagen, im Rahmen eines künftigen Kombilohnmodells das Arbeitslosengeld II abzusenken. Das erfuhr der "Tagesspiegel" (Samstag-Ausgabe) aus Kreisen des Gremiums.
Demnach wollen die
Wirtschaftsweisen in einem Sondergutachten zum Thema Kombilohn
einerseits vorschlagen, die Zuverdienstgrenze deutlich anzuheben. Im
Gegenzug aber empfehlen die Sachverständigen deutliche Einschnitte
für Langzeitarbeitslose, die keine Arbeit aufnehmen.
Das Arbeitslosengeld II bemisst sich am Existenzminimum und beträgt ab 1. Juli in den neuen und alten Bundesländern einheitlich 345 Euro.
Die Regierung hatte den Sachverständigenrat in diesem Frühjahr mit
einem Sondergutachten beauftragt. Die Wirtschaftsweisen sollen
klären, unter welchen Voraussetzungen ein Kombilohn in Deutschland
funktionieren kann. Im August soll das Gutachten übergeben werden.
Bisher galt der Regelsatz als weitgehend unantastbar, weil eine
grundsätzliche Absenkung für verfassungswidrig gehalten wird. In den
vergangenen Wochen hat der Sachverständigenrat jedoch die Expertise
angesehener Verfassungsrechtler eingeholt. Danach gäbe es Spielräume,
das Niveau der heutigen Leistung abzusenken.
Doch die Mitglieder des Rates sind sich offenbar uneins. Professor Peter Bofinger, ebenfalls Mitglied des Sachverständigenrates, sprach sich gegen eine Absenkung des Regelsatzes aus. "Das ist sozial nicht gerecht", sagte Bofinger dem "Tagesspiegel".
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel